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BULE Wettbewerb „LandMobil“ gestartet – bis 1. April bewerben!

4. Januar 2019

Innovative Mobilitätskonzepte für das Land gesucht.

Die Durchführung von beispielhaften Projekten auf regionaler oder lokaler Ebene werden gefördert, die geeignet sind, die Mobilität der Menschen in den ländlichen Räumen zu verbessern und damit einen Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge zu leisten. Mit den gesuchten Modell- und Demonstrationsvorhaben sollen möglichst vernetzte und übertragbare Lösungen entwickelt werden, die auch für andere ländliche Regionen als Vorbild dienen können.

Mobilitätsangebote sind ein ganz wesentlicher Baustein, damit die ländlichen Räume und ihre Gemeinden für Menschen und Unternehmen attraktiv bleiben. Sie stellen die Erreichbarkeit des Arbeitsplatzes sowie von Nahversorgungsmöglichkeiten, ärztlicher Versorgung, Bildungs-, Kultur- und Freizeitangeboten sicher.

 Aktionsfelder (mehrere sind möglich und erwünscht):

1. Integrierte Mobilität: Umsetzung von Konzepten, die mehrere Verkehrsmittel (vom Rad bis zum Zug) integrieren und dabei möglichst eine Zusammenarbeit über Grenzen von Gebietseinheiten (z. B. Landkreisen, Kommunen) hinweg implizieren. Dabei ist im Sinne der Mobilitätsgarantie ein Augenmerk auf die tatsächliche und nicht nur die fahrplanmäßige An-schlusssicherung zu legen (z. B. durch die Nutzung von Echtzeitdaten).

2. Bewusstseinswandel: Umsetzung von Ideen, die Bekanntheit und Zuspruch alternati-ver Mobilitätsformen, einschließlich ÖPNV, in ländlichen Räumen erhöhen. Dazu gehören Maßnahmen des Mobilitätsmanagements, die beispielsweise Beratungs- und Unterstützungs-leistungen anbieten.

3. Neue Geschäfts- und Finanzierungsmodelle im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Kosten für Anbieter und Nutzer: Erprobung von Ansätzen für ein bedarfsgerechtes und be-zahlbares öffentliches Mobilitätsangebot im ländlichen Raum, das in Kombination mit Trans-portmöglichkeiten anderer gewerblicher Dienstleister (z. B. Paketdienste, Pflegedienste, etc.) oder Privatpersonen bereitgestellt wird. Dies kann neue Ansätze zur Nutzerfinanzierung ein-schließen.

4. Verbesserung der Anschlussmobilität: Umsetzung von Konzepten, welche die Anbin-dung der Dörfer an Verkehrsmagistralen/Hauptlinien verbessern und damit einen Beitrag zur verkehrlichen Erschließung der Fläche sowie zur Reduzierung von Reisezeiten leisten. Dazu gehört die Anbindung an Knotenpunkte, wo auf Verkehrsmittel umgestiegen werden kann, die ohne Umweg ins Mittelzentrum bzw. Oberzentrum führen, in Kombination mit Zubrin-gerverkehren, welche „die letzte Meile“ bedienen.

5. Elternunabhängige Mobilitätslösungen: Neue Mobilitätsangebote für Kinder, Jugendli-che und Auszubildende im ländlichen Raum, z.B. Mitfahren in Vertrauensnetzwerken (Schul-zentren, Musik-/Berufsschulen, Gewerbegebiete mit hohem Anteil von Auszubildenden) oder Paten-Systeme, die zur Entlastung von Familien beitragen können.

Förderfähig sind:

• die Vergabe von Aufträgen, z. B. für Beratungs- und Ingenieursleistungen, soweit diese als Leistungen zur Bearbeitung projektbedingter Aufgaben in Auftrag gegeben werden,

• nutzungs- bzw. projektbedingte Aus- und Umbaumaßnahmen bestehender baulicher Anlagen,

• der Erwerb und die Miete technischer Anlagen und Ausrüstungsgegenstände (Ausgaben für notwendige projektspezifische Investitionen),

• die Anschaffung von Fahrzeugen im Rahmen von Nutzungsüberlassungsverträgen oder anteilige Abschreibung jeweils für den Bewilligungszeitraum (z. B. Leasing),

• projektspezifisches, zusätzliches Verbrauchsmaterial,

• Tätigkeiten im Rahmen des Wissenstransfers, z. B. für das Vorstellen von Ergebnissen und Erfahrungen auf Fachveranstaltungen, einschließlich Reisekosten entsprechend dem Bundesreisekostengesetz,

• projektbedingt notwendiges zusätzliches Personal.

Weitere Informationen: https://www.ble.de/

PDF icon landmobil_bekanntmachung_2019.pdf

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Infos unter www.forum-mv.de