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LandVersorgt: Innovative Projekte für die ländliche Nahversorgung

13. Januar 2020

FRISTVERLÄNGERUNG zur Einreichung von Projetktskizzen: 2. Juni 2020

Dies ist den Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie und den hiermit verbundenen Schwierigkeiten vieler Kommunen bei der Ausarbeitung und Abstimmung ihrer Projektskizzen geschuldet.

„LandVersorgt – Neue Weg der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ – mit dieser Bekanntmachung unterstützt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) beispielhafte, innovative Projekte zur Unterstützung der Nahversorgung in den ländlichen Räumen. Auf diese Weise soll ein Beitrag zur Sicherung von Teilhabe und Daseinsvorsorge geleistet werden.

Die vorliegende Fördermaßnahme wird durch den Deutschen Städte- und Gemeindebund (DStGB) begleitet und richtet sich an ländliche Kommunen.

Gefördert wird die Erarbeitung von Projektkonzepten für die Entwicklung nachhaltiger Lösungen für die Nahversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs. Die Vorhaben sollen modellhaften Charakter haben, neue Ideen aufgreifen und übertragbare Lösungen entwickeln. Die Umsetzungsförderung der erstellten Konzepte ist in einer zweiten Phase geplant.

Projektskizzen können nunmehr bis zum 2. Juni 2020 bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) im Auftrag des BMEL eingereicht werden. Nach Prüfung und Bewertung der Projektskizzen werden dann voraussichtlich im Sommer 2020 ausgewählte Kommunen dazu aufgefordert, einen Förderantrag einzureichen.

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