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Engagement fördern. Ehrenamt stärken. Gemeinsam wirken.

14. September 2020

Die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt legt ihr erstes Förderprogramm auf, um gemeinnützige Organisationen, Engagement und Ehrenamt in der Corona-Pandemie zu unterstützen.

Ein Antrag auf Förderung sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 1. November 2020. Die beantragten Mittel müssen im Jahr 2020 ausgegeben werden. Mittelabrufe sind nur bis zum 15. Dezember möglich.

Hinweise dazu, wer antragsberechtigt ist, zu welchen Konditionen Förderung ausgereicht wird und welche Ausgaben förderfähig sind, finden Sie hier.